Golfanlage geschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder, liebe Gäste
die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17.03.2020 mit Wirkung ab 18.03.2020 eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 in Baden-Württemberg erlassen. Demnach ist der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Anlagen (drinnen und draußen) ab sofort untersagt.
Daher muss ab sofort die gesamte Anlage des Golf-Club Konstanz e.V. geschlossen werden. Dies betrifft, den 18-Loch Platz, den Kurzplatz und das gesamte Übungsgelände, sowie die Garderoben und Sanitäreinrichtungen.
Über aktuelle Veränderungen werden wir sie auf unserer Homepage laufend informieren.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie insbesondere gesund bleiben und wir trotz des turbulenten Startes noch eine schöne Golfsaison haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
Dr. Martin Füllsack
Präsident


